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ETIAS: Digitale EU-Reisegenehmigung kommt – was Charterkunden wissen sollten

Revier: EU-weit / SchengenWirksam ab: 01. Januar 2027Stand: 24. April 2026

Ab voraussichtlich 2027 brauchen Drittstaatsangehörige (Briten, US-Bürger, Australier u.a.) eine digitale Vorabreisegenehmigung für den Schengen-Raum. ETIAS kostet EUR 20, gilt 3 Jahre und wird online beantragt. Für Törnplanung 2027 jetzt vormerken.

Was ist ETIAS?

ETIAS steht für European Travel Information and Authorization System – eine digitale Vorabreisegenehmigung, die die EU für Reisende aus visafreien Drittstaaten einführt. Das Prinzip ist vergleichbar mit dem US-amerikanischen ESTA oder dem britischen ETA: Wer keinen EU-Pass hat, aber visumfrei in den Schengen-Raum einreisen darf, muss sich vor der Reise online registrieren und eine Genehmigung einholen.

Betroffen sind unter anderem Staatsangehörige aus Großbritannien, den USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan und weiteren Ländern – also alle, die bisher ohne Visum in die EU reisen durften und auch weiterhin dürfen. Das Visum selbst entfällt nicht; es kommt lediglich ein vorgelagerter Online-Check hinzu.

Wann kommt ETIAS?

Der Starttermin wurde mehrfach verschoben. Aktuell ist der Beginn für das vierte Quartal 2026 geplant, Pflicht wird ETIAS voraussichtlich erst im Laufe von 2027. Bis dahin ist die Genehmigung nicht zwingend erforderlich. Reisende, die jedoch zwischen Ankündigung und Pflichtstart reisen, sollten den Status kurz vor Reisebeginn prüfen, da sich Termine erfahrungsgemäß noch verschieben können.

Was bedeutet das für Charterkunden?

Für alle Charterkunden mit EU- oder Schweizer Pass ändert sich nichts – die Schweiz gehört zum Schengen-Raum und ist von ETIAS nicht betroffen. ETIAS gilt ausschließlich für Drittstaatsangehörige ohne EU- oder Schengen-Zugehörigkeit.

Wer mit Crewmitgliedern oder Chartergästen aus Großbritannien, den USA oder anderen betroffenen Ländern plant, sollte ETIAS in der Reisevorbereitung für 2027-Törns bereits einkalkulieren:

  • Gebühr: EUR 20 pro Person (Kinder unter 18 und Personen über 70 sind befreit).
  • Gültigkeit: 3 Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses – je nachdem, was früher eintritt.
  • Bearbeitungszeit: In der Regel wenige Minuten bis zu 96 Stunden. In Einzelfällen kann es länger dauern.
  • Antrag: Online über die offizielle EU-ETIAS-Plattform unter travel-europe.europa.eu/en/etias. Keine Botschaft, kein Visum, kein Termin notwendig.

Für die Segelsaison 2026 ist ETIAS noch nicht verpflichtend. Für Törns ab Frühjahr 2027 sollte es jedoch beim Reise-Vorlauf eingeplant werden – besonders für britische Chartergäste, die ohnehin durch den Brexit bereits nicht mehr vom EU-Status profitieren.

Was sollte man jetzt tun?

  • Prüfen, ob Crewmitglieder oder Chartergäste Nicht-EU- und Nicht-Schengen- Staatsangehörige sind.
  • Für Saison-2027-Planung ETIAS in der Checkliste vermerken.
  • Kurz vor Reisebeginn aktuellen ETIAS-Status prüfen – der Starttermin kann sich noch einmal verschieben.
  • Britische Gäste besonders hinweisen, da diese Gruppe in der Karibik und im Mittelmeer häufig chartert und vom Brexit-Wegfall der EU-Freizügigkeit am stärksten betroffen ist.

Planungshinweis – noch nicht in Kraft

ETIAS ist aktuell noch nicht verpflichtend. Geplanter Start: Q4 2026, voraussichtliche Pflicht: 2027. Dieser Hinweis dient der frühzeitigen Törnplanung – vor allem für britische Chartergäste und internationale Crews.

Quelle und Stand

Quellen: Offizielle EU-ETIAS-Informationsseite (travel-europe.europa.eu/en/etias), ergänzend BAL Immigration – ETIAS Q4 2026. Redaktionsstand: 24. April 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Der ETIAS-Starttermin wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach verschoben – bitte kurz vor dem Törn aktuelle offizielle Quellen prüfen.

Regeln können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor dem Törn immer die aktuellen Informationen beim Vercharterer und bei den zuständigen Behörden.

Wenn Sie unsicher sind, ob dieser Hinweis Ihren Törn betrifft, prüfen wir das gerne gemeinsam mit Ihnen.

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